Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Deutschland fallen für beide Parteien verschiedene Kosten an. Diese verteilen sich je nach Art der Leistung und gesetzlicher Regelung unterschiedlich auf Käufer und Verkäufer.
Der Energieausweis, der Informationen über die energetische Qualität der Immobilie liefert, ist gesetzlich vorgeschrieben und kostet in der Regel zwischen 180 € und 300 €. Diese Kosten trägt üblicherweise der Verkäufer.
Für den Notar und das Grundbuchamt fallen rund 1,5 % des Kaufpreises an. Diese Ausgaben übernimmt der Käufer, da er die Eigentumsumschreibung veranlasst.
Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Sie ist ebenfalls vom Käufer zu entrichten.
Auch die laufende Grundsteuer, deren Höhe ebenfalls vom jeweiligen Bundesland abhängt, ist grundsätzlich Sache des Käufers ab dem Zeitpunkt der Eigentumsübertragung.
Bei der Beauftragung eines Maklers entstehen Maklergebühren, die üblicherweise bei 3,57 % des Kaufpreises pro Partei liegen (inklusive 19 % Mehrwertsteuer). Gesetzlich ist geregelt, dass diese Kosten zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden.
Ein Wertgutachten, das den aktuellen Marktwert der Immobilie ermittelt, kann optional beauftragt werden. Die Kosten liegen je nach Umfang und Gutachter zwischen 300 € und 5.000 €. Wer die Kosten trägt, hängt von der individuellen Absprache zwischen den Parteien ab.
Die Spekulationssteuer betrifft den Verkäufer, sofern die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb wieder veräußert wird. Ihre Höhe ist abhängig vom Gewinn, dem persönlichen Einkommensteuersatz sowie der Dauer des Immobilienbesitzes.
Falls im Grundbuch noch eine Grundschuld eingetragen ist, muss diese vor dem Verkauf gelöscht werden. Die Löschung der Grundschuld kostet ca. 0,2 % des eingetragenen Wertes und wird vom Verkäufer übernommen.
Sollte der Verkäufer ein bestehendes Immobiliendarlehen vorzeitig ablösen, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese wird ebenfalls vom Verkäufer getragen und hängt von der Restlaufzeit sowie den vertraglichen Vereinbarungen ab.