Sie haben eine Immobilie in Ihrem Besitz oder kürzlich erworben, die Sie nun vermieten möchten? Die folgenden Tipps geben Ihnen einen ersten Überblick, über Möglichkeiten, Rechte und Pflichten als Vermieter.
Immobilie vermieten
Wir vermieten Ihre Immobilie
- Sie wollen erfolgreich und stressfrei Ihre Immobilie vermieten?
- Sie suchen einen Immobilienmakler, der Ihnen den kompletten Vermittlungsprozess abnimmt?
- Sie benötigen Unterstützung bei der rechtlichen Umsetzung?
Dann heißen wir Sie herzlich willkommen bei der Immobilien-Vermittlung Mandy Brockelmann.
6 Tipps, eine Immobilie zu vermieten – so gehts richtig
Wohnung vermieten: Mit oder ohne Makler?
Ganz klar: Mit Makler! Bei der Vermietung einer Wohnung kann ein Immobilienmakler sehr von Vorteil sein, denn er kümmert sich vertrauensvoll um die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen, Terminvereinbarungen mit Mietinteressenten, Besichtigungen, Bonitätsprüfungen, Vertragsvorbereitungen und vieles, vieles mehr. Sie sparen also nicht nur Zeit und Geld, sondern vor allem Nerven ;-). Anfallende Maklergebühren können Sie beim Finanzamt geltend machen.Käufer für Ihre Immobilie.
Den richtigen Mietpreis für die Wohnung oder das Haus festlegen
Vielleicht denken Sie jetzt gerade an das umstrittene Thema Mietpreisbremse. Diese Regelung soll die Maximalhöhe von Mieten in angespannten Wohnungsmärkten festlegen. Wie genau das zum Einsatz kommt, entscheidet jedes Bundesland für sich. Wir als Ihre Immobilienvermittler unterstützen Sie selbstverständlich dabei die richtige Miete zu kalkulieren, in dem wir vor Ort besichtigen.
Exposé für Ihre Immobilie aufsetzen
Als Immobilien-Vermittlung in und um Stade sind wir echte Profis, was die Vermietung Ihrer Wohnung, Ihres Hauses angeht. Wir kennen nicht nur die Gegend wie unsere Westentasche, sondern erstellen auch umfangreiche Exposés mit allen zugehörigen Informationen und Unterlagen für Ihre potenziellen Mieter. So sind Sie rechtlich abgesichert und hinterlassen beim Mieter einen guten Eindruck.
Besichtigung für die Wohnungsvermietung planen
Das übernehmen selbstverständlich wir für Sie. Da im Zuge steigender Bauzinsen die Nachfrage nach Mietobjekten deutlich größer wird, werden viele Interessenten auf eine Immobilienannonce reagieren, die Besichtigungsabsprachen sind oft mit einem enormen Organisationsaufwand verbunden. Wir planen, terminieren und übernehmen die Vermittlung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.
Wie finden Sie den richtigen Mieter für Ihre Wohnung?
Für die Vermietung eines Objektes spielen Raumaufteilung, Immobilienart, Nachbarschaft und Lage eine wichtige Rolle. Auch bei der Besichtigung setzen wir auf Einzeltermine statt Gruppenbesichtigungen, um jeden Interessenten einschätzen und einen guten ersten Eindruch zu bekommen. Wir prüfen Sie die Bonität potentieller Mieter, um spätere Zahlungsausfälle zu vermeiden.
Mietvertrag und Wohnungsübergabe
Nun folgt der schönste Moment. Wir haben für Sie erfolgreich Ihre Wohnung oder ihr Haus vermittelt und können nun gemeinsam die Wohnung übergeben. Nicht nur emotional ist das für alle Parteien ein großer Moment. Wir stehen Ihnen auch hier mit Rat und Tat und Übergabe-Protokoll zur Seite.
FAQ Immobilie vermieten – darauf müssen Sie achten
Mietvertrag richtig aufsetzen
Mietvertrag richtig aufsetzen
Welcher Mietvertrag ist der richtige? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Vermieter. Je nach Nutzungsdauer Ihrer Immobilie können Sie auf unterschiedliche Arten von Mietverträgen zurückgreifen. Die gängigsten sind unbefristete Verträge, Zeitmietverträge, Index- oder Staffelmietverträge.
Unbefristeter Mietvertrag
Bei diesem Vertrag läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist für den Mieter liegt dabei in der Regel bei drei Monaten. Der Vermieter kann innerhalb von drei bis neun Monaten kündigen, braucht jedoch einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Der wohl bekannteste ist Eigenbedarf.
Zeitmietvertrag
Zeitmietverträge sind sogenannte „qualifizierte Zeitmietverträge“. Das heißt, der Vermieter muss im Vertrag einen gültigen Befristungsgrund angeben (z.B. umfangreiche Umbauarbeiten oder eine geplante Eigennutzung). Dabei gilt: Ist der ursprüngliche Befristungsgrund – egal aus welchem Grund – entfallen, darf der Mieter in der Wohnung bleiben.
Indexmietvertrag
Hier richtet sich die Miethöhe nach dem Verbraucherpreisindex. Das bedeutet: Sie als Vermieter können bei steigenden Lebenshaltungskosten die Miete erhöhen. Grundlage dieses Index liefert die die entsprechende Behörde.
Staffelmietvertrag
Bereits beim Abschluss eines solchen Vertrages werden die Mieterhöhungen schriftlich festgelegt. Es wird genau geregelt, wann die Mieterhöhung erfolgt und um welchen Betrag. Prozentangaben sind dabei unzulässig. Außerdem muss die Miete für mindestens ein Jahr unverändert bleiben.
Auch wenn bei Mietverträgen das Prinzip der Formfreiheit gilt, empfehlen wir immer einen schriftlichen Vertrag, der folgende Angaben mindestens enthalten sollte:
- Name des Vermieters und Mieters
- genaue Anschrift der Wohnung inkl. Stockwerk und Lage (z.B. 3. Obergeschoss, links)
- Miethöhe
- Mietbeginn und gegebenenfalls – ende
- Unterschriften von Vermieter und Mieter
Als persönliche Immobilien-Vermittlung helfen wir Ihnen auch in diesem Punkt.
Immobilie vermieten lohnt sich das?
Immobilie vermieten lohnt sich das?
Eine Immobilie ist eine gute Geldanlage. Gerade langfristige, stabile Mietverhältnisse machen eine Immobilie besonders attraktiv. Eine ausgezeichnete Lage, attraktive Verkehrsanbindungen sowie moderne und helle Grundrisse bieten großartige Chancen auf dem Wohnungsmarkt. Auch mit kleinem Budget können Sie sich eine Wohnung als Altersvorsorge oder Investition in die Zukunft leisten. Wir als Immobilienmakler und Vermittler stehen Ihnen dabei zur Seite.
Trotz oder gerade wegen der regelmäßigen Einnahmen, haben aber auch Sie als Vermieter Rechte und Pflichten, die sie einhalten müssen:
- Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung für die Mieter
- Jährliche Wirtschaftsprüfung des Finanzamts
- Teilnahme an Eigentümerversammlungen
- Abstimmung von beispielsweise Sanierungen mit den Miteigentümern
- Pflege und Instandhaltung der Immobilie
- Mieterfluktuation, Renovierung
Immobilie vermieten Steuer – so versteuern Sie Ihre Mieteinnahmen
Immobilie vermieten Steuer – so versteuern Sie Ihre Mieteinnahmen
Einnahmen aus der Vermietung einer oder mehrerer Immobilien müssen Sie nach deutschem Recht versteuern. Nur wenn die steuerlichen Einnahmen nicht die generelle Steuergrenze überschreiten, müssen Sie die Mieteinnahmen nicht versteuern.
Die Einkünfte aus der Vermietung werden in der Anlage V in der Steuererklärung angegeben und unterliegen damit der Einkommenssteuer. Wir vermitteln Ihnen dafür selbstverständlich gerne einen unserer kompetenten Netzwerk-Partner.
Probleme mit dem Mieter – das hilft
Probleme mit dem Mieter – das hilft
Leider ist niemand vor schwarzen Schafen gefeit.Trotzdem gibt es einige Sicherheiten, die sie bereits bei der Auswahl des Mieters treffen können:
- Sympathie und erster Eindruck des Mieters
- Selbstauskunft des Mieters (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort)
- Auskunft zu Beruf, Arbeitgeber, Nettoverdienst
- Angaben zu Mietschulden, Insolvenz
- Auskunft über Art der Nutzung der Immobilie (und Anzahl der darin lebenden Menschen)
- Angaben zu Haustieren
- Gehaltsnachweis
- Bürgschaft der Eltern (insbesondere bei Auszubildenden oder Studenten)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom aktuellen Vermieter (dieser ist allerdings nicht dazu verpflichtet, ein solches Dokument auszustellen)
- Schufa-Auskunft
- Mietkaution
- Bonitätsprüfung (Arbeitsvertrag u.a.)
Wir vermieten Ihre Immobilie
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und sie in vertrauensvolle Hände geben? Wir kommen aus Stade, wir wohnen hier und wir kennen unsere Heimat wie kein Zweiter. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen und wir versprechen Ihnen den bestmöglichen Käufer für Ihre Immobilie zu finden.